Beglaubigung von Fremdübersetzungen?

Uns erreichen ab und an Hinweise, dass es in manchen Bundesländern nicht erlaubt ist, fremde Übersetzungen zu beglaubigen. In Niedersachsen (und anderen Bundesländern) wird mit der „Beglaubigungsformel“ lediglich die „Richtigkeit und Vollständigkeit vorstehender Übersetzung“ bescheinigt, aber in manchen Bundesländern bescheinigt der ermächtigte Übersetzer auch, die Übersetzung selbst erstellt zu haben.

Wir gehen davon aus, dass damit gemeint ist, dass kein ermächtigter Übersetzer seine Bescheinigung unter eine Übersetzung setzen darf, die ein Kunde oder ein nicht ermächtigter Übersetzer erstellt hat – ohne diese zu überprüfen. Das wäre in der Tat auch verwerflich, wenn es nicht verboten wäre, und genau deshalb dürfen in unserem Shop nur ermächtigte Übersetzerinnen und Übersetzer bestellen.

Die im Shop angebotenen Vorlagen erhalten Sie als Worddatei. Sie können die Texte also beliebig ändern, wenn Sie etwas anders ausdrücken würden, schließlich geht es uns bei Bereitstellung der Musterübersetzungen primär darum, anderen die lästige Formatierung zu ersparen. Abgesehen davon gibt es wenig alternative Übersetzungen für „Die Ehe wurde geschlossen am xx.xx.xx“ und die meisten anderen Floskeln, die in den Urkunden verwendet werden. Wir halten es deshalb für unproblematisch, die Vorlagen zu nutzen. Es steht Ihnen jedoch frei, im Zweifelsfall einfach keinen Gebrauch von unserem Angebot zu machen.