E-Rechnungen!

E-Rechnungen werden ab 2025 Pflicht; seit dieser Woche sollten Sie beim Kauf einer Musterübersetzung auch eine erhalten. Zumindest habe ich die Option aktiviert, und ich habe im Dashboard die Möglichkeit, mir die Rechnung als XML-Datei anzeigen zu lassen.

Entschieden habe ich mich für PDF/A-Dateien, weil der Anbieter des Shop-Plug-ins Folgendes dazu schreibt:

PDF/A Dateien verhalten sich wie normale PDF-Dateien, nur das sie zusätzlich Anhänge, z. B. strukturierte Daten, enthalten können. Damit ist für den Empfänger die Datei als PDF sowohl optisch als auch maschinenlesbar.

Ansonsten weiß ich doch auch nicht, aber irgendwann sind wir alle schlauer. Wär ich doch mal Beamtin geworden.

Doppelte Rechnungen

Seit Ende März bekommen aus irgendeinem Grund fast alle Käufer zwei Rechnungen pro Bestellung. Die Fehlersuche gestaltet sich deshalb schwierig, weil es bei meinen Testbestellungen merkwürdigerweise nicht so ist. Nach mehreren fruchtlosen Bemühungen meinerseits ist nun ein Profi dran, der das Problem hoffentlich beheben wird.

Also bitte nicht wundern 🙂 Aber danke für die Hinweise!

 

Update viel, viel später:

Juhu! Nach dem letzten Update des Marketplace-Plug-ins scheint wieder alles zu klappen. Manche Probleme lösen sich eben doch von selbst 🙂

 

Noch ein Update:

Das Problem besteht doch noch, aber nur noch bei Zahlungen per Stripe. Hoffen wir mal, dass sich das beim nächsten Plug-in-Update ebenfalls löst.

 

Verkäufer*in werden

Sie suchen eine Vorlage, die es hier im Shop jedoch nicht gibt? Oder benötigen Vorlagen in einer Sprache, die hier nicht angeboten wird?

Daran kann ich auf die Schnelle leider nichts ändern, aber Sie können mitmachen und Ihre vorhandenen Vorlagen einstellen und verkaufen! Je mehr Übersetzer*innen dabei sind, desto mehr Vorlagen werden angeboten, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass andere genau die Musterübersetzung finden, die sie brauchen.

Wie werde ich Verkäufer*in?

Erst einmal registrieren Sie sich als Mitglied. Und dann schicken Sie mir eine Mail mit dem Wunsch, Verkäufer*in zu werden. Ich schicke Ihnen Anleitung und Vertrag, und wenn alles für sie passt und wir beide den Vertrag über DocuSign unterschrieben haben, können Sie Ihre Vorlagen einstellen.

Dann beginnt zugegebenermaßen der nervige Teil von Ihrer Seite her: das Raussuchen der Urkunden, das Unkenntlichmachen bzw. Löschen aller personenbezogenen Daten, das Hochladen, das Festlegen der Preise … Aber wenn das erst einmal geschafft ist, können Sie sich zurücklehnen.

Wann immer eine von Ihnen angebotene Vorlage verkauft wird, erhalten Sie automatisch eine E-Mail, in der steht, um welche Vorlage es sind handelt und was Sie dabei verdient haben. Über das Verkäufer-Dashboard können Sie jederzeit ihre angebotenen Musterübersetzungen und Ihre Verkäufe einsehen. Und wann immer es sich für Sie lohnt, schicken Sie mir eine Rechnung und ich begleiche sie.

Wie sind die Konditionen?

Zurzeit gehen 60 % des Nettobetrags pro verkaufter Vorlage an Sie und 40 % an mich. Von meinen 40 % gehen dann noch die Gebühren für PayPal bzw. Stripe bzw. Klarna weg. Mein Anteil ist auf 20 Euro gedeckelt; bei Vorlagen, die mehr als 50 Euro netto/59,50 Euro brutto kosten, ist Ihr Anteil somit prozentual höher als 60 %.

40 % ist ganz schön viel? Anfangs waren es 50 %, ich bin also schon mit meinem Anteil runtergegangen. Und je mehr Leute mitmachen und je mehr Vorlagen verkauft werden, desto eher kann ich mit meinem Anteil weiter runtergehen. In diesem Marktplatz steckt nicht nur unendlich viel Zeit von mir, ein Teil der Technik kostet auch schlicht Geld, das wieder reinkommen muss.

Ich kann die von Ihnen hochgeladenen Vorlagen übrigens nicht einsehen! Wenn ich eine brauche, kaufe ich sie wie jede*r andere auch 🙂

Interessiert? Dann freue ich mich über Ihre E-Mail!

Jetzt auch Klarna!

Eine neue Zahlungsmethode ist hinzugekommen: Klarna. Über Klarna können Sie nun auch per Lastschrift bezahlen sowie per Kreditkarte und Sofortüberweisung. Die Sofortüberweisung über Stripe dauerte leider immer und musste manuell freigeschaltet werden, sodass das Ganze nicht viel mit SOFORT zu tun hatte; mit Klarna funktioniert das hoffentlich besser.

Wie immer gilt: Sollten Probleme auftauchen, bitte einfach mailen! Ich kümmer  mich um alles. Sofort.

Vorsicht, Fälschung!

Jede gute Idee wird irgendwann geklaut, und so ist es jetzt auch diesem Marktplatz für Musterübersetzungen passiert.  Es ist ein Shop für Übersetzungsvorlagen Französisch aufgetaucht, der sich frech an diesem Marktplatz bedient. Idee, Konzept, technische Umsetzung, Texte – alles kopiert. Nur das Design ist hässlicher 😊

Seien Sie vorsichtig, lassen Sie sich nicht abzocken, vertrauen Sie nur dem Original – und das finden Sie hier.

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Wie funktioniert das als Verkäufer?

Jede/-r ermächtige Übersetzer/-in ist herzlich willkommen, seine oder ihre Vorlagen für Urkundenübersetzungen im Marktplatz zu verkaufen. Dieses Interesse können Sie durch eine einfache Mail an info@musteruebersetzungen.de bekunden. Sie erhalten dann eine E-Mail mit einer „Anleitung“ für Verkäufer/-innen, in der erklärt wird, wie Sie Urkunden einstellen. Ebenfalls erhalten Sie einen Vertrag, der aber nur zur Ansicht ist. Wenn Sie Verkäufer/-in werden möchten, kann ich Ihnen den Vertrag online zur Verfügung stellen – das spart das Ausdrucken, Unterschreiben und Einscannen auf beiden Seiten. Sie erhalten dann also einen Link und ein Passwort; wenn Sie auf den Link gehen, werden Sie aufgefordert, dieses Passwort einzugeben und schon sehen Sie Ihren Vertrag. Den unterzeichnen Sie am Bildschirm oder mit der Maus und senden ihn ab. Dabei wird Ihre IP-Adresse gespeichert. Anschließend schalte ich Ihre Nutzerrolle von Käufer auf Verkäufer – kaufen dürfen Sie dann natürlich immer noch.

Sobald Sie Verkäufer sind, haben Sie Zugang zum Verkäufer-Dashboard, in dem Sie nach Anleitung das Foto der Original-Urkunde sowie Ihre Musterübersetzung hochladen. Sobald Sie ein neues Produkt fertiggestellt haben, erhalte ich eine E-Mail. Ich überprüfe das Produkt – ob es wirklich noch nicht im Shop existiert, alle Häkchen korrekt gesetzt wurden, die Übersetzung mit dem Original übereinstimmt, die Vorlage fehlerfrei ist  und wirklich keine personenbezogenen Daten zu sehen sind –, und wenn es keine Beanstandungen gibt, schalte ich das Produkt frei. Ab dann ist es online und bestellbar.

Wenn jemand eine von Ihnen eingestellte Urkundenübersetzung kauft, erhalten Sie nach Bezahlung automatisch eine E-Mail. In dieser E-Mail werden Sie informiert, dass eine Urkunde verkauft wurde, wann und welche und wie viel Sie daran verdient haben – mehr nicht. Sie erfahren nicht, wer die Vorlage gekauft hat und müssen auch nichts versenden. Am Monatsende – oder später, wenn sich eine ausreichende Summe angesammelt hat – erstellen Sie eine Rechnung über Ihre Anteile an allen von Ihnen verkauften Vorlagen, addieren ggf. 19 % Umsatzsteuer und schicken sie per E-Mail an Mission Babylon. Und dann wird sie bezahlt.

So einfach ist das!

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Schon wieder alles neu!

Das Kind hat einen Namen! Mission Babylon heißt dieser Marktplatz nun und hat auch ein eigenes Logo. Bei der Gelegenheit habe ich auch das Design der Website mal wieder grundlegend geändert; nun funktioniert endlich auch die Produktsuche in den Kategorien.

Neu ist auch, dass der Marktplatz seit dem 1. März 2019 von Miriam Neidhardt allein geführt wird. Vielen Dank an Saskia für die bisherige Mitarbeit! Ohne sie hätte ich das alles nie geschafft.

Trotz aller Vorarbeit war die Umstellung nun doch eine ziemliche Hau-Ruck-Arbeit und ich bin jetzt reif fürs Wochenende. Nächste Woche geht es in voller Fahrt weiter!

 

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Produktsuche

Alle Produkte sind in Kategorien unterteilt: nach Sprachen und innerhalb der Sprache nach Sprachrichtung. Da wir sehr viele englische und spanische Urkunden haben, sind diese zusätzlich in Heirat und Geburt (englisch) bzw. Länder (spanisch) unterteilt (in der Seitenleiste rechts auf die Sprache und die Sprachrichtung klicken, dann erscheinen diese Unterkategorien). Zu finden sind Produkte auch über die Produktsuche rechts oben auf der Seite. Als Suchbegriffe funktionieren sowohl die fremdsprachliche als auch die deutsche Bezeichnung, also z. B. „Birth Certificate India“ oder „Geburtsurkunde Indien“.

Leider erscheinen, wenn man in die Produktsuche z. B. „Geburtsurkunde“ eingibt, alle Geburtsurkunden im Shop in allen Sprachen. Ich suche mir die Finger wund nach einem Plug-in, das die Produktsuche nach Kategorien filtert, aber bisher ohne Erfolg (also, es gibt einige. Bisher will einfach nur keines seinen Job wie gewünscht erledigen). Es funktioniert aber, schlicht die Fremdsprache mit in die Suche einzugeben: „Geburtsurkunde englisch“. Dann erscheinen nur die Geburtsurkunden, die aus dem Englischen oder ins Englische übersetzt wurden.

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Offen für alle Länder!

Nun können sich auch ermächtigte ÜbersetzerInnen mit Adresse außerhalb Deutschlands und innerhalb der EU registrieren und bestellen – auch ohne Umsatzsteueridentifikationsnummer! 
Wenn Sie eine nicht-deutsche USt-IdNr/UID/VAT ID haben, gehen Sie einfach nach erfolgreicher Registrierung auf Mein Konto -> Adressen, klicken dort auf das Zeichen für Bearbeiten und tragen Ihre Nummer ein. Diese wird automatisch geprüft! Bei Gültigkeit sehen und zahlen Sie von dann an Nettopreise.

Ein herzlicher Dank an die Bundesregierung, dies möglich gemacht hat, indem sie für das MOSS-Verfahren einen Schwellenwert eingeführt hat.

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Beglaubigung von Fremdübersetzungen?

Uns erreichen ab und an Hinweise, dass es in manchen Bundesländern nicht erlaubt ist, fremde Übersetzungen zu beglaubigen. In Niedersachsen (und anderen Bundesländern) wird mit der „Beglaubigungsformel“ lediglich die „Richtigkeit und Vollständigkeit vorstehender Übersetzung“ bescheinigt, aber in manchen Bundesländern bescheinigt der ermächtigte Übersetzer auch, die Übersetzung selbst erstellt zu haben.

Wir gehen davon aus, dass damit gemeint ist, dass kein ermächtigter Übersetzer seine Bescheinigung unter eine Übersetzung setzen darf, die ein Kunde oder ein nicht ermächtigter Übersetzer erstellt hat – ohne diese zu überprüfen. Das wäre in der Tat auch verwerflich, wenn es nicht verboten wäre, und genau deshalb dürfen in unserem Shop nur ermächtigte Übersetzerinnen und Übersetzer bestellen.

Die im Shop angebotenen Vorlagen erhalten Sie als Worddatei. Sie können die Texte also beliebig ändern, wenn Sie etwas anders ausdrücken würden, schließlich geht es uns bei Bereitstellung der Musterübersetzungen primär darum, anderen die lästige Formatierung zu ersparen. Abgesehen davon gibt es wenig alternative Übersetzungen für „Die Ehe wurde geschlossen am xx.xx.xx“ und die meisten anderen Floskeln, die in den Urkunden verwendet werden. Wir halten es deshalb für unproblematisch, die Vorlagen zu nutzen. Es steht Ihnen jedoch frei, im Zweifelsfall einfach keinen Gebrauch von unserem Angebot zu machen.

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